Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern
– Corona (Covid-19) Hinweis
UNTERKÜNFTE
Bitte beachten Sie die Testpflichten in Unterkünften (Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze, Liegeplätze usw.). Es wird bei der Anreise ein negativer Coronatest (Schnell- oder Selbsttest maximal 24 Stunden alt, PCR-Test maximal 48 Stunden alt) benötigt. Geimpfte, Genesene und Kinder bis 6 Jahre sind von der Testpflicht befreit. Bitte führen Sie einen entsprechenden Nachweis mit sich.
VORAUSSETZUNGEN
In Landkreisen und kreisfreien Städten, die sich an fünf aufeinanderfolgenden Tagen auf der Stufe 0-1 der risikogewichteten Stufenkarte befinden, muss der Test während des Aufenthaltes nicht aktualisiert werden. Erreicht ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Stufe 2, so muss der negative Coronatest während des Aufenthaltes alle drei Tage (jedoch maximal 2 mal die Woche) aktualisiert werden. (vollständig Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit).
Alle Angaben ohne Gewähr.